Kampfrichterportal

Ingmar Hahn, 14.09.2015

Änderung der Jugendschutzbestimmungen im A-Teil der WB

Entgegen zunächst anderer Verlautbarungen hat der Rechtsausschuss des DSV die
Jugendschutzbestimmungen im Allgemeinen Teil der Wettkampfbestimmungen
geändert.

Demnach sind in Wettkämpfen des Lizenzsystems nur noch Schwimmer startberechtigt,
die im betreffenden Kalenderjahr das 8.Lebensjahr vollenden. 7-jährige Schwimmer dürfen somit nicht mehr an Wettkämpfen des Lizenzsystems teilnehmen.

Als kindgerechte Wettkämpfe ausgeschriebene Schwimmstrecken (nur 25m Strecken) sind von der Änderung nicht betroffen.

Diese Regelung hat mit dem Hinweis im swim&more auf eine geänderte Fassung
des A-Teils, der auf der DSV-Homepage zum Download bereit steht, sofortige
Gültigkeit
erlangt. Da ein Beschluss zum "Datum des Inkrafttretens" nicht gefasst
wurde, gibt es auch keine Übergangsfrist, wie von der DSV-Geschäftsstelle in Erfahrung
zu bringen war.

Somit gilt für alle Vereine ab sofort, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass in den Wettkämpfen des Lizenzsystems Schwimmer des Jahrgangs 2008 nicht an den Start gehen, damit ihr keine unerfreulich teure Post vom DSV bekommt.

Sobald Meldungen bereits abgegeben wurden ist durch den Ausrichter/Veranstalter das Meldegeld zurück zu zahlen.

Sina Zeller, 26.08.2015

Interpretation Lagenschwimmen/Lagenwende bleibt unverändert

Einige von euch werden bei der Schwimm-WM in Kasan die Wettkämpfe von Ryan Lochte über 200m Lagen gesehen haben. In seinen Läufen hat er bei der Wende von Brust auf Freistil die Wand in Rückenlage verlassen, dann in der Tauchphase Delfinbeine in Rückenlage bis etwa 10-12m gemacht und sich während der Tauchphase auf den Bauch gedreht und das Rennen in Kraul fortgesetzt. Dies hat vermehrt zu Diskussionen geführt.

Nach der aktuell gültigen WB §126 (1) des DSV führt diese Wendenausführung zur Disqualifikation, da sich der Schwimmer auf der Freistilteilstrecke in Rückenlage befindet und somit auf der letzten Teilstrecke etwas schwimmt, das bereits auf einer anderen Teilstrecke geschwommen wurde, nämlich Rücken!

Inzwischen ist diese Auslegung auch von der FINA bestätigt worden - eine entsprechende Veröffentlichung der FINA ist aktuell in Arbeit und wird in Kürze folgen.

Für alle Aktiven gilt: Bitte nicht nachmachen, was Andere falsch vormachen.

Ingmar Hahn, 20.07.2015

Kampfrichtergestellung duch den BSBS für Veranstaltungen / Praxiseinsätze Ausbildung Auswerter/Protokollführer

Hallo Vereinsvertreter,
in der Vergangenheit kam es häufig zu Anfragen von Vereinen, die Meisterschaften/Wettkämpfe für andere Verbände durchführen und hierfür Kampfrichter des Bezirksschwimmverbandes Braunschweig einsetzen wollen. In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals darauf, dass der Bezirksschwimmverband bei der Suche von Kampfrichtern Euch gerne unterstützt, allerdings die Verantwortung für ein WB-konformes Kampfgericht nicht beim Bezirk liegen kann, da wir hier weder als Kooperationspartner noch als Ausrichter auftreten. Formulierungen in Ausschreibungen, wie "das Kampfgericht wird durch den Bezirksschwimmverband Braunschweig gestellt", sind zu unterbleiben ! Alternativ können gerne Formulierungen wie "das Kampfgericht wird durch den Ausrichter in Unterstützung des BSBS gestellt" verwendet werden. Sollte der BSBS trotz Anfrage über die geführten Kampfrichter im BSBS nicht genügend Kampfrichter zusammen bekommen, ist es Aufgabe des ausrichtenden Vereins als Vertragspartner, fehlende Kampfrichter zu besorgen. Bitte nehmt nur Veranstaltungen zur Ausrichtung an, bei denen ihr nicht selbst mit der Organisation/Durchführung überfordert seid !

Weiterhin bitte ich Euch folgende Hinweise zu beachten:
Der BSBS unterstützt lediglich in der Abfrage von Kampfrichtern. Dieses bedeutet nicht, dass Kampfrichter nicht für Auf-/Abbau der Wettkampfstätte und/oder die Bedienung von technischen Anlagen verantwortlich sind. Ferner werden Kaderschiedsrichter durch den BSBS bevorzugt auf Eckpositionen eingesetzt, sofern diese Positionen nicht eh schon vorgegeben werden, da sie diese als Einsätze als Nachweise beim LSN/DSV benötigen.

Da für 2016 mehrere Veranstaltungen im Bezirksschwimmverband stattfinden, bitte ich Euch rechtzeitig (möglichst mit Zusage der Veranstaltung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Meldeschluss) die Kampfrichterobfrau des BSBS per Mail über den benötigten Bedarf zu informieren. Dabei sollten Angaben zur benötigten Anzahl (auch an welchen Tagen), zu den Positionen (insbesondere, wenn Auswerter/PKF benötigt wird), zur Kleidungsordnung, zur Entschädigung und zum spätesten Rückmeldetermin gemacht werden.

Änderung bei den Praxiseinsätze zur Ausbildung AW/PKF ab 2016:

§ 11 Absatz 3 DSV-Kampfrichterordnung sieht vor, dass für die Kampfrichtergruppe AW/PKW drei Praxiseinsätze zu absolvieren sind. Hier werden durch den BSBS zukünftig ein Einsatz als Auswerter bei Handzeitmessung, ein Einsatz als Auswerter bei elektronischer Zeitmessung sowie ein Einsatz als Protokollführer gefordert. Diese Einsätze sind grundsätzlich im Vorfeld mit der zuständigen Kampfrichterobfrau abzustimmen. Praxiseinsätze auf Veranstaltungen, die im Vorfeld nicht abgestimmt wurden, werden nicht zur Erlangung der Lizenz angerechnet.

Wir wünschen Euch allen eine erholsame Sommerpause und freuen uns bereits jetzt auf die neue Saison !

Mit sportlichen Grüßen

Sina Zeller
-Kampfrichterobfrau-

Ingmar Hahn
-Fachausschussvorsitzender Schwimmen-

Sina Zeller, 28.03.2015

Änderungen zur WB, § 112 Zeitnehmer, § 128 Brustschwimmen, § 125 Start

Die Änderungen der WB zum 14.03.2015 sind in der Anlage zusammengefasst. Die aktuellen Bestimmungen können beim DSV heruntergeladen werden (www.dsv.de).

Sina Zeller, 04.01.2015

Gültigkeit von KR-Fortbildungen im ersten Halbjahr eines Jahres

Die Gültigkeit von KR-Fortbildungen im ersten Halbjahr eines Jahres beträgt nunmehr auch 3 Jahre. Dieses bedeutet, dass wenn jemand, dessen Lizenz am Ende des Jahres ausläuft, eine Fortbildung im 1. Halbjahr besucht, genauso eine Verlängerung von 3 Jahren bescheinigt bekommt, als wenn die Fortbildung im 2. Halbjahr besucht wird.

Beispiel:
Die Kampfrichterlizenz von Lukas Mustermann läuft am 31.12.2015 ab. Dieses bedeutet, er müsste im Jahr 2015 eine Kampfrichterfortbildung besuchen. Lukas entscheidet sich, die Fortbildung im Februar 2015 zu besuchen. Die Lizenz wird ihm auf den 31.12.2018 verlängert.