Gemeinde Evessen
Informationen aus dem Zeitraum 2004-2007
Kampfrichterfort- und -ausbildungen
Thorsten Fink
11.01.2021

Aufgrund der momentanen Situation hat der DSV gegen Ende des Jahres 2020 beschlossen, dass alle Kampfrichterlizenzen automatisch um ein Jahr verlängert werden. Diese Verlängerung wird nicht in der Lizenz eingetragen. Dies bedeutet insb., dass die Lizenzen nicht an den BSBS zum Eintragen einer Verlängerung geschickt werden sollen.

Nach aktuellem Stand müssen also alle Kampfrichter, deren Lizenz zum 31.12.2020 ausgelaufen wäre, im Jahr 2021 eine Fortbildung besuchen, falls sie nicht schon im Frühjahr 2020 eine Fortbildung besucht haben. Diejenigen Lizenzen, die das Gültigkeitsdatum 31.12.2021 aufweisen, sind automatisch bis Ende 2022 gültig, eine Fortbildung muss damit im Jahr 2022 besucht werden und analog für die mit Gültigkeitsdatum 31.12.2022 im Jahr 2023. Die Lizenzen werden dann immer um drei Jahre ab dem in der Lizenz genannten Gültigkeitsdatum verlängert.

Für diejenigen angehenden Kampfrichter, die Ende 2019 oder Anfang 2020 ihre theoretische Ausbildung abgeschlossen haben und bislang ihre Praxiseinsätze noch nicht absolvieren konnten, werden wir eine Regelung finden, sobald wir einen Überblick haben, wann und in welchem Umfang das Wettkampfgeschehen wieder Fahrt aufnimmt und welche Vorgaben von den übergeordneten Verbänden kommen. Bitte seht von individuellen Anfragen für Eure ganz spezielle Situation ab, es gibt viele, die ihre Praxiseinsätze noch nicht absolvieren konnten und zum jetzigen Zeitpunkt sind uns noch keine ernsthaften Aussagen möglich.

Termine für Fort- und Ausbildungen werden wir in den Sommermonaten anbieten. Welche genau dies sind, werden wir zu gegebener Zeit hier kommunizieren, wenn wir etwas Klarheit über das Wettkampfgeschehen und weitere Umstände in den Sommermonaten haben. Zurzeit lassen sich leider keine belastbaren Aussagen treffen.

Thorsten Fink