Kampfrichterportal

Ingmar Hahn, 23.03.2013

Anhebung der Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale zum 01.01.2013

Am 01. März 2013 hat der Deutsche Bundestag rückwirkend zum 01.01.2013 dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Unter anderem ist die Anhebung der Übungsleiterpauschale (vgl. §3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz - Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer) von derzeit 2.100,- EUR auf 2.400,- EUR/Jahr vorgesehen sowie die Anhebung der Ehrenamtspauschale (vgl. §3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz - u.a. Vorstandstätigkeit, Kampfrichtertätigkeit) von derzeit 500,- EUR auf 750,- EUR/Jahr.

Quelle: Swim & More, Ausgabe 3/2013, Seite 36