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Ingmar Hahn, 19.05.2013

WB-Änderungen ab 17.05.2013

Änderungen der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen ab 17.05.2013

Der DSV-Fachausschuss Schwimmen hat auf seiner Fachausschusssitzung am 08.03.2013 in Fulda folgende WB-Änderungen beschlossen, die ab dem 17.05.2013 in Kraft treten:

§103 - Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)

wird in Abs. (3) unter Reduzierung auf das "olympische Programm" wie folgt abgeändert:

Abs. (3) Folgende Einzelwettkämpfe sind zu schwimmen:

  • Freistilschwimmen: 50m, 100m, 200m, 400m, 800m (Frauen) bzw. 1500m (Männer)

  • Brustschwimmen: 100m, 200m

  • Schmetterlingschwimmen: 100m, 200m

  • Rückenschwimmen: 100m, 200m

  • Lagenschwimmen: 200m, 400m



    Die Wettkämpfe werden in allen Ligen auf einer 25m Bahn durchgeführt.



    §109 Zielrichterobmann (ZRO)

    wird in Abs. (2) wie folgt geändert:

    (2) Er sammelt nach dem Wettkampf die Einlaufzettel von allen Zielrichtern ein und gibt diese unverzüglich an den Auswerter weiter.



    §112 Zeitnehmer (ZN)

    erhält in Abs. (4) folgenden Zusatz als Satz 2:

    Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Schwimmer nach dem Start bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.



    §115 Wenderichter (WR)

    erhält in Abs. (1) folgenden Zusatz als Satz 3:

    Erfolgt der Start von der Wendeseite, gilt auch für ihn §112 Abs. (4) Satz 2.



    §131 Der Wettkampf

    erhält in Absatz (5) folgenden Zusatz als Satz 3:

    Hinsichtlich Schwimmbekleidung und Badekappen sind die Veröffentlichungen des DSV und der FINA zu beachten.



    §134 Zeiten und Platzierungen

    wird in Abs. (1) Satz 1 wie folgt abgeändert:

    Die durch die Zeitmessung festgestellten und registrierten Zeiten auf 1/100 Sekunde werden durch den Auswerter anhand der Zielrichterentscheide, und beim Einsatz einer automatischen Zeitmessanlage anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen überprüft.



    Veröffentlichung in swim/more, Ausgabe 05/2013, amtl. Mitteilungen vom 17.05.2013

  • Ingmar Hahn, 19.05.2013

    Regeländerungen für kindgerechte Wettkämpfe und Einschränkungen des WK-Programmes für 8-10-Jährige ab 01.09.2013

    Regeln für kindgerechte Wettkämpfe - gültig ab 01.09.2013

    Regeln für die Teilnahme und die Ausschreibung (lt. Beschluss des DSV-FA Schwimmen vom 08.03.2013)


    1. Kindgerechte Wettkämpfe dürfen nur für Mädchen und Jungen bis 7 Jahren ausgeschrieben werden.
    2. Hinsichtlich der Anzeigepflicht von kindgerechten Wettkämpfen gilt die WB-AT (§ 7).
    3. Alle Regelungen des Wettkampfes müssen in der Ausschreibung aufgeführt werden. Die Gesundheitsbestimmungen der WB-AT ($ 8) sind einzuhalten.
    4. Für Schwimmer bis 7 Jahre sind ausschließlich als Wettkampfprogramm folgende Wettkämpfe zulässig (jeweils 25 m und maximal 5 Starts - inklusive Staffelstarts): Rückenbeine, Rücken, Freistilbeine, Freistil, Brustbeine, Brust und Delphinbewegung. Weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten) und Einsatz in Staffeln (Teilstrecke darf max. 25 m betragen) sind zulässig. Die Durchführung von kindgerechten Wettkämpfen auf einer 16 2/3 und 33 1/3 m Bahn (2 bzw. 1 Bahn) ist zulässig.
    5. Regeln für Schwimmkombinationen und Wettkampfformen anderer Art(z.B. "Kraul", "Bauchlage", "Rückenlage", "Beinschlag" oder Kombinationsformen) müssen in der Ausschreibung ausdrücklich festgelegt werden. Werden Wettkämpfe in den Schwimmarten Brust, Rücken, ausgeschrieben, so gelten hierfür die entsprechenden Regeln
      im Fachteil der WB.
    6. Die Wertung der Wettkämpfe soll einfach, leicht verständlich und unmittelbar einsehbar sein. Komplizierte Punktwertungen sollen vermieden werden.


    Einschränkungen des Wettkampfprogramms für 7 bis 10 jährige Schwimmer - gültig ab 01.09.2013

    Der DSV-Fachausschuss beschließt mit Wirkung vom 01.09.2013 gemäß § 9, Absatz 2 WB-AT (Jugendschutz) folgende Einschränkungen des Wettkampfprogrammes, die Gültigkeit für alle amtlichen und nicht amtlichen Veranstaltungen der Vereine haben: Schwimmer ab 8 Jahren können nur an amtlichen und nicht amtlichen Wettkampfveranstaltungen teilnehmen
    und es besteht hierbei eine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht. Als Wettkampfprogramm sind differenziert nach den Jahrgängen ausschließlich folgende Wettkämpfe zulässig:

























    01.01.-31.08. des Jahres 01.09.-31.12. des Jahres
    7 Jahre Rückenbeine 25m
    Rücken 25m
    Freistilbeine 25m
    Freistil 25m
    Brustbeine 25m
    Brust 25m
    Delphinbewegung 25m
    Rückenbeine 25m 50m
    Rückenschwimmen 25m 50m 100m
    Freistilbeine 25m 50m
    Freistilschwimmen 25m 50m 100m
    Brustbeine 25m 50m
    Brustschwimmen 25m 50m
    Schmetterlingsbeine 25m
    Schmetterlingsschwimmen 25m
    8 Jahre Rückenbeine 25m 50m
    Rückenschwimmen 25m 50m 100m
    Freistilbeine 25m 50m
    Freistilschwimmen 25m 50m 100m
    Brustbeine 25m 50m
    Brustschwimmen 25m 50m
    Schmetterlingsbeine 25m
    Schmetterlingsschwimmen 25m
    Rückenschwimmen 25m 50m 100m 200m
    Freistilschwimmen 25m 50m 100m 200m

    Brustschwimmen 25m 50m 100m
    Schmetterlingsschwimmen 25m 50m
    Lagenschwimmen 100m
    9 Jahre Rückenschwimmen 25m 50m 100m 200m
    Freistilschwimmen 25m 50m 100m 200m

    Brustschwimmen 25m 50m 100m
    Schmetterlingsschwimmen 25m 50m
    Lagenschwimmen 100m
    Rückenschwimmen 50m 100m 200m
    Freistilschwimmen 50m 100m 200m 400m
    Brustschwimmen 50m 100m 200m
    Schmetterlingsschwimmen 25m 50m 100m

    Lagenschwimmen 100 m 200 m
    10 Jahre Rückenschwimmen 50m 100m 200m
    Freistilschwimmen 50m 100m 200m 400m
    Brustschwimmen 50m 100m 200m
    Schmetterlingsschwimmen 25m 50m 100m

    Lagenschwimmen 100 m 200 m
    keine Einschränkungen


    Die Schwimmer dürfen nicht mehr als 6 Starts pro Tag (inklusiv Staffeleinsatz)absolvieren. Bei den älteren Jahrgängen sind jeweils alle Strecken der jüngeren Jahrgänge mit eingeschlossen. Grundsätzlich sind bei den 8 bis 10 jährigen Schwimmern weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten und -strecken) sowie ein Einsatz in Staffeln möglich.

    Ingmar Hahn, 23.03.2013

    Anhebung der Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale zum 01.01.2013

    Am 01. März 2013 hat der Deutsche Bundestag rückwirkend zum 01.01.2013 dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

    Unter anderem ist die Anhebung der Übungsleiterpauschale (vgl. §3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz - Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer) von derzeit 2.100,- EUR auf 2.400,- EUR/Jahr vorgesehen sowie die Anhebung der Ehrenamtspauschale (vgl. §3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz - u.a. Vorstandstätigkeit, Kampfrichtertätigkeit) von derzeit 500,- EUR auf 750,- EUR/Jahr.

    Quelle: Swim & More, Ausgabe 3/2013, Seite 36

    Christine Kahmann, 19.01.2013

    Schiedsrichterlehrgang LSN 2013

    Am 23. und 24. August 2013 findet in Hannover die nächste Schiedsrichterfortbildung statt. Bei Fragen und Interesse meldet Euch einfach unter Christine.Kahmann@LSN-BSBS.de