Kampfrichtergestellung duch den BSBS für Veranstaltungen / Praxiseinsätze Ausbildung Auswerter/Protokollführer
Ingmar Hahn
20.07.2015

Hallo Vereinsvertreter, in der Vergangenheit kam es häufig zu Anfragen von Vereinen, die Meisterschaften/Wettkämpfe für andere Verbände durchführen und hierfür Kampfrichter des Bezirksschwimmverbandes Braunschweig einsetzen wollen. In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals darauf, dass der Bezirksschwimmverband bei der Suche von Kampfrichtern Euch gerne unterstützt, allerdings die Verantwortung für ein WB-konformes Kampfgericht nicht beim Bezirk liegen kann, da wir hier weder als Kooperationspartner noch als Ausrichter auftreten. Formulierungen in Ausschreibungen, wie "das Kampfgericht wird durch den Bezirksschwimmverband Braunschweig gestellt", sind zu unterbleiben ! Alternativ können gerne Formulierungen wie "das Kampfgericht wird durch den Ausrichter in Unterstützung des BSBS gestellt" verwendet werden. Sollte der BSBS trotz Anfrage über die geführten Kampfrichter im BSBS nicht genügend Kampfrichter zusammen bekommen, ist es Aufgabe des ausrichtenden Vereins als Vertragspartner, fehlende Kampfrichter zu besorgen. Bitte nehmt nur Veranstaltungen zur Ausrichtung an, bei denen ihr nicht selbst mit der Organisation/Durchführung überfordert seid !

Weiterhin bitte ich Euch folgende Hinweise zu beachten: Der BSBS unterstützt lediglich in der Abfrage von Kampfrichtern. Dieses bedeutet nicht, dass Kampfrichter nicht für Auf-/Abbau der Wettkampfstätte und/oder die Bedienung von technischen Anlagen verantwortlich sind. Ferner werden Kaderschiedsrichter durch den BSBS bevorzugt auf Eckpositionen eingesetzt, sofern diese Positionen nicht eh schon vorgegeben werden, da sie diese als Einsätze als Nachweise beim LSN/DSV benötigen.

Da für 2016 mehrere Veranstaltungen im Bezirksschwimmverband stattfinden, bitte ich Euch rechtzeitig (möglichst mit Zusage der Veranstaltung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Meldeschluss) die Kampfrichterobfrau des BSBS per Mail über den benötigten Bedarf zu informieren. Dabei sollten Angaben zur benötigten Anzahl (auch an welchen Tagen), zu den Positionen (insbesondere, wenn Auswerter/PKF benötigt wird), zur Kleidungsordnung, zur Entschädigung und zum spätesten Rückmeldetermin gemacht werden.

Änderung bei den Praxiseinsätze zur Ausbildung AW/PKF ab 2016:
§ 11 Absatz 3 DSV-Kampfrichterordnung sieht vor, dass für die Kampfrichtergruppe AW/PKW drei Praxiseinsätze zu absolvieren sind. Hier werden durch den BSBS zukünftig ein Einsatz als Auswerter bei Handzeitmessung, ein Einsatz als Auswerter bei elektronischer Zeitmessung sowie ein Einsatz als Protokollführer gefordert. Diese Einsätze sind grundsätzlich im Vorfeld mit der zuständigen Kampfrichterobfrau abzustimmen. Praxiseinsätze auf Veranstaltungen, die im Vorfeld nicht abgestimmt wurden, werden nicht zur Erlangung der Lizenz angerechnet.

Wir wünschen Euch allen eine erholsame Sommerpause und freuen uns bereits jetzt auf die neue Saison !

Mit sportlichen Grüßen

Sina Zeller -Kampfrichterobfrau-

Ingmar Hahn -Fachausschussvorsitzender Schwimmen-

Ingmar Hahn