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Ankündigungen/Informationen
Ingmar Hahn, 29.10.2009

Ehrenamtspauschale: Fristverlängerung für Vereine bis 31.12.2010

Fristverlängerung bis 31.12.2010:

Bezug: u.a. Swim&More, Ausgabe 9/2009, Seite 42 ff.

Sportvereine, die ihre Satzung ändern müssen, um die sog. Ehrenamtspauschale an
Vorstandsmitglieder zu zahlen, haben nun bis zum 31. Dezember 2010 dafür Zeit. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Fristverlängerung beschlossen, um den
Tagungsrhythmen der Sportvereine Rechnung zu tragen.
Durch die 2007 eingeführte Ehrenamtspauschale wird Vereinen gemäß ยง 3 Nr. 26a EStG
ermöglicht, pauschale Zahlungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder bis zu 500,- Euro jährlich (oder monatlich 41,66 monatlich) zu zahlen.
Da es sich bei der Ehrenamtspauschale um eine Aufwandsentschädigung für die geleistete
Tätigkeit im Verein handelt, ist als erstes eine Satzungsgrundlage erforderlich, die es dem Verein gestattet, ehrenamtliche Vorstandstätigkeiten im Verein zu vergüten.