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Ingmar Hahn, 16.01.2011

Aktuelles zum Thema Doping - TUE-Vorschriften angepasst

In den überarbeiteten Standards, die mit der Revision des NADA-Codes ab 1. Juli 2010 gelten, sind die Vorschriften für medizinische Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Sportlerinnen und Sportler angepasst worden.
Eine uneingeschränkte TUE-Pflicht besteht weiterhin für Angehörige der Testpools (RTP, NTP und ATP).
Für alle anderen Athletinnen und Athleten gilt von nun an nur noch die Attest-Pflicht, wenn es sich um spezifische Substanzen wie beispielsweise Kortison oder Asthma-Sprays handelt. Wer Medikamente aus dieser Gruppe einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attest abgeben. Bei nicht-spezifischen Substanzen wie zum Beispiel Testosteron, Insulin oder EPO hingegen ist auch für diese Sportlerinnen und Sportler das Einholen einer Ausnahmegenehmigung Pflicht.