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Ingmar Hahn, 13.05.2010

Kampfrichter / Ausschreibungen: Teilnahme von behinderten Schwimmern an DSV Veranstaltungen

Teilnahme von behinderten Schwimmern

Der Fachausschuss Schwimmen des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) hat auf seiner Sitzung am 28.02.2009 in Leipzig beschlossen, dass an allen amtlichen (Meisterschaften) und anzeigepflichtigen Veranstaltungenen (Einladungsschwimmfesten) behinderte Schwimmer unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen können. Dieser Beschluss war notwendig, damit behinderter Schwimmer nicht aufgrund ihrer Behinderung nach den Wettkampfbestimmungen des DSV disqualifiziert werden (müssen), wenn zum Beispiel ein Querschnittsgelähmter beim Brust kein Brustbeinschlag ausführen kann oder ein Aktiver mit einer Hand beim Brustschwimmen nicht mit beiden Händen anschlagen kann. Da der Schiedsrichter gem. ยง106 Abs. 1 WB (Fachteil Schwimmen) auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen zu achten hat, waren diese Aktiven vor dem Beschluss durch den Schiedsrichter zu disqualifizieren.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme von behinderten Schwimmern bei Veranstaltungen innerhalb des DSV sind der Anlage zu entnehmen. Ferner ist hier auch beschrieben, welche Zusätze in die Ausschreibung für Veranstaltungen aufzunehmen ist.

Wichtig ist, dass die Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für den Start eines behinderten Teilnehmers sind. Diese Aktiven geben dann ihre Meldungen genauso ab, wie andere teilnehmende Vereine auch. Vor Beginn der Wettkämpfe geben die Schwimmer ihren vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) unterschriebenen Klassifizierungsnachweis beim Schiedsrichter ab. Dieser Klassifizierungsnachweis (Beispiele s. Anlage) gibt dann dem Schiedsrichter jene Informationen, die er über den behinderten Sportler wissen muss, damit er beurteilen kann, welche "zusätzlichen" Ausnahmeregelungen für den Sportler zu den Regelungen der WB gelten. Während des entsprechenden Laufes, in dem der behinderte Aktive startet, nimmt der Schiedsrichter zusätzlich die Aufgabe des Schwimmrichters wahr. Die Aktiven werden später mit ihren erreichten Zeiten genauso in der jeweiligen Wertung gem. Ausschreibung aufgenommen, wie alle anderen Aktiven ohne Behinderung auch.

Ich bitte darum, darauf zu achten, dass ab sofort alle Ausschreibungen die entsprechenden Zusätze enthalten. Weitere Auskünfte erhaltet Ihr bei Rolf Marquordt, Hirschstraße 9, 38640 Goslar, E-Mail: rolf.marquordt@lsn-bsbs.de

Die Regelung wurde in den amtlichen Mitteilungen des DSV vom 18.09.2009 veröffentlicht (swim & more 9/2009).