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Antidoping - wichtige Informationen zusammengefasst (07.02.2010)
In allen Ausschreibungen findet Ihr unter den allgemeinen Bestimmungen einen Hinweis darauf, dass die Wettkämpfe u.a. nach den Anti-Dopingbestimmungen des DSV ausgetragen werden. Ferner gibt es in den Ausschreibungen des Bezirksschwimmverbandes Braunschweig noch folgenden weiteren klarstellenden Punkt: "Doping: Bei der Einnahme von Medikamenten muss der Aktive eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE = Therapeutic Use Exemption) mitführen, um die Liste bei Bedarf vorlegen zu können. Fehlt diese bestätigte Ausnahmegenehmigung, so kann der Sportler bei einem positiven Ergebnis wegen Dopingvergehens sanktioniert werden. Weitere Informationen und alle notwendigen Dokumente sind auf der Homepage der NADA unter www.nada.bonn.de erhältlich."
Aber was bedeuten diese Sätze ? Aus gegebenen Anlass hier ein paar Informationen.
Doping, was ist das ?
Ursprünglich stammt der Begriff "Doping" aus Südafrika und bezeichnet einen starken Schnaps, den die Eingeborenen bei Festen und Kulthandlungen tranken. Heute bezeichnet man als Doping jeden Verstoß gegen eine oder mehrere Anti-Doping-Bestimmungen gem. Artikel 2 des NADA-Codes. Dieser Artikel listet insgesamt acht Handlungsweisen und Zustände auf, die als Doping gewertet werden. Die aktuelle Fassung des gültigen NADA-Codes und der einzelnen Verstöße steht auf der NADA-Homepage unter Downloads, Regelwerke, NADA-Code 2009 bereit.
Noch medizinische Behandlung oder schon Doping ? Was ist verboten und was nicht ?
Verboten sind generell Substanzen und Methoden, die leistungssteigernd oder maskierend (d.h. das Ergebnis von Dopingkontrollen verfälschen oder verschleiern) wirken. Bei den Substanzen wird in der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Behörde (WADA) zwischen neun verschiedenen Substanzklassen unterschieden. Ferner wird zwischen Substanzen unterschieden, die nur während des Wettkampfes verboten sind, und solchen, die zu jeder Zeit und an jedem Ort verboten sind. Bei den Methoden seien beispielhaft Blutdoping, chemische und physikalische Manipulation, sowie Gendoping genannt.
Alle verbotenen Substanzen und Methoden sind in der Verbotsliste (Prohibited List) der WADA aufgeführt und werden jährlich aktualisiert. Sie findet man auf der NADA Homepage unter Downloads, Listen, Verbotsliste WADA 2010. Im Bereich Listen findet ihr auch eine Beispielliste zulässiger Medikamente. Ferner gibt es unter www.nadamed.de eine Medikamentendatenbank, wo ihr Euch schnell und einfach informieren könnt, ob ein Medikament, welches ihr einnehmen müsst, verbotene Substanzen enthält.
Vorsicht ist u.a. bei freiverkäuflichen Medikamenten zur Behandlung leichter Erkrankungen wie Husten und Schnupfen geboten, da diese beispielsweise anabole Substanzen oder Stimulanzien enthalten. Ferner sind Nahrungsergänzungsmittel (Wie sollten Vitamine / Mineralstoffe zu Verstößen gegen Dopingregeln führen ?) auf verbotene Substanzen geprüft werden. Die NADA rät generell von der Einnahme solcher Nahrungsergänzungsmittel ab.
Was muss getan werden, wenn der Aktive aus gesundheitlichen Gründen ein Medikament nehmen muss ?
Oft hört man hier von Aktiven, die auf Wettkampfveranstaltungen z.B. Asthma-Sprays verwenden, dass sie ein ärztliches Attest hätten. Allerdings ist ein ärztliches Attest alleine nicht ausschlaggebend, ob dieses Medikament auch verwendet werden darf, ohne unter den Tatbestand des Dopings zu fallen. Unbestritten ist, dass z.B. chronische Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Asthma, Morbus Crohn oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen medikamentös behandelt werden müssen. Für viele dieser Erkrankungen gibt es Medikamente, die erlaubt sind. Es kann aber auch vorkommen, dass Substanzen eingenommen werden müssen, die auf der Verbotsliste stehen. Für diesen Fall ist es unbedingt erforderlich, eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE - Therapeutic Use Exemption) zu beantragen, zumal es für die Anwendung von Asthmamitteln und Kortison (Glukokortikoiden) spezielle Regelungen gibt. Diese Regelung gilt gem. Auskunft der NADA nur für Testpool-Angehörige(Zugehörigkeit zum Doping-Kontroll-System, mögliche Trainingskontrollen) ab 15 Jahren aufwärts bis 50 Jahre.
Athleten, die keinem Testpool angehören oder nicht einer der Gruppen von Athleten mit gesonderter TUE-Pflicht unterliegen, können sich im Falle der inhalativen Anwendung von Beta-2-Agonisten (in Asthmamittel enthalten) die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest vor der Anwendung bestätigen lassen. Das Attest ist beim DSV zu hinterlegen und grundsätzlich in Kopie mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen. Die NADA ist berechtigt, die medizinische Notwendigkeit und die Applikation der verbotenen Substanz nachträglich zu überprüfen. Ferner ist ab dem 01.01.2010 die inhalative Anwendung von Salbutamol/Salmeterol bei der NADA nur noch als Erklärung zum Gebrauch anzuzeigen.
Wichtig ist, dass für die Anzeige zum Gebrauch bzw. die Beantragung einer TUE die entsprechenden Formulare gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllt und bei der NADA eingereicht werden müssen, bevor ein Medikament angewendet wird.
Ich möchte alle Aktiven / Eltern / Trainer bitten, diese Regelungen einzuhalten, zumal diese bei der Beantragung der Registrierung durch Unterschrift akzeptiert wurden und auch bei Meldung zu einer Veranstaltung anerkennt werden. Bitte denkt daran: Kontrolliert werden kann jeder, nicht nur diejenigen, die auf dem Treppchen die Medaillen gewonnen haben oder Kaderathleten, die sowieso einem Testpool angehören. Ferner ist auch nirgends festgelegt, dass Dopingkontrollen nur auf höherwertigen Meisterschaften durchgeführt werden dürfen.
Ich würde mich freuen, wenn ihr Euch mit dem Thema auseinandersetzt, damit der Fall der Fälle nicht auftritt - wir sind alle für einen sauberen Sport ! Die Formulare für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, sowie eine Infobroschüre der NADA, wo ihr noch mehr Informationen einfach erklärt erhaltet, stehen hier zum Download bereit. Weitere Fragen können jederzeit über das NADA-Portal geklärt werden, wo ihr auch noch zahlreiche weitere Infos findet.
Quellen: