Kampfrichterportal

Ingmar Hahn, 01.03.2011

Meldebögen sind grundsätzlich persönlich zu unterschreiben - auch bei Onlinemeldung !

Am gestrigen Tag wurde folgender Newsletter durch den LSN versandt:


Landes- Jugend- und Schwimmerischer Mehrkampf 2011

Organisatorischer Hinweis

Ich möchte alle teilnehmenden Vereine darauf aufmerksam machen, dass vor Beginn der Kampfrichtersitzung ein unterschriebener Meldebogen abgegeben werden muss bzw. der Online verschickte Meldebogen zu unterschrieben ist.



Ähnliche Formulierungen sind auch in der Ausschreibung der Schwimmwoche oder waren schon in der Ausschreibung der Norddeutschen Meisterschaften "lange Strecken" zu lesen.

Hintergrund ist ein Unglücksfall im letzten Jahr. Hier wurde vom Gericht die elektronische Meldung und damit die Sportgesundheit nicht anerkannt. Es wird eine Unterschrift benötigt. Dies kann per Fax - eine gescannte Unterschrift wird auch nicht anerkannt - geschehen oder ein Meldebogen vor Ort abgegeben werden oder es wird vor Ort eine Unterschrift geleistet.

Wenn bei einem Unglücksfall eine Unterschrift nicht vorliegt, haftet der Veranstalter. Der gibt dieses Risiko an den Ausrichter in seiner Ausrichtervereinbarung weiter. Der Ausrichter muss dann für die Unterschriften sorgen.

Aus diesem Grund bitte ich alle ausrichtenden Vereine von Wettkämpfen und unserer Meisterschaften diese Unterschriften einzuholen.

Vereine, die bei einer BSBS-Veranstaltung keinen persönlich unterschriebenen Meldebogen bei der Kampfrichtersitzung abgegeben haben, sind nicht startberechtigt.