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Ingmar Hahn, 05.04.2011

DSV Beschlüsse zu kindgerechten Wettkämpfen und Einschränkungen des Wettkampfprogrammes

Auf der Fachausschusssitzung Schwimmen des Deutschen Schwimmverbandes im März 2011 in Hamburg wurden folgende Einschränkungen zu kindgerechten Wettkämpfen sowie Einschränkungen zum Wettkampfprogramm beschlossen (Original im Anhang), die mit Wirkung 01.09.2011 in Kraft treten.

Allerdings gibt es folgende Übergangsregelung durch M. Dörrbecker: "Alle Ausschreibungen, die bis zum 12.03.2011 genehmigt worden sind und die Veranstaltung nach dem 01.09.2011 bis zum 31.12.2011 stattfindet, sind - soweit sie den bisherigen Regelungen entsprechen - nicht zu verändern." Da der Bezirks-KMK bereits am 27.11.2010 genehmigt wurde, ist bezüglich des Wettkampfprogrammes keine Änderung notwendig. Welche Änderungen sich aufgrund dieser Neuregelungen für das KMK-/JMK-Programm ergeben, wird auf der nächsten Fachausschusssitzung des Landesschwimmverbandes Niedersachsen beraten - wir werden Euch hierzu sobald wie möglich informieren.

Werden von Euch kindgerechte Wettkämpfe nach dem 01.09.2011 durchgeführt, ist zu beachten, dass hierzu eine separate Ausschreibung zu erstellen ist und eine separate Protokolldatei an den DSV zu senden ist (die Regelung über Abschnitte ist somit nicht mehr möglich).

Weiterhin wurden Regelungen zu Breitensportveranstaltungen getroffen, die ich auch angehängt habe.


Kindgerechte Wettkämpfe gemäß § 2 WB-AT


  1. Aufhebung der Richtlinie vom 04.03.2006. Die Richtlinie des DSV-Fachausschusses Schwimmen für kindgerechte Wettkampfformen in der Beschlussfassung vom 04. März 2006 wird aufgehoben.
  2. Sie wird ersetzt durch diese Bestimmungen: An kindgerechten Wettkämpfen können nur Schwimmer bis 7 Jahre teilnehmen. Eine Registrierungspflicht gemäß $ 15 (2) WB-AT entsteht nicht. Die Veranstaltung ist entsprechend § 6 (WB-AT) anzeigepflichtig. Die Gesundheitsbestimmungen der WB sind zudem einzuhalten (Hinweis in Ausschreibung, dass dies auch für die Teilnehmer an kindgerechten Wettkämpfen gilt). Für Schwimmer bis 7 Jahre sind ausschließlich als Wettkampfprogramm folgende Wettkämpfe zulässig (jeweils 25 m und maximal 5 Starts inklusive Staffelstarts): Rückenbeine, Rücken, Freistilbeine, Kraul, Brustbeine, Brust und Delphinbewegung. Weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten) und Einsatz in Staffeln (Teilstrecke darf max. 25 m betragen) sind zulässig. Diese Wettkampfergebnisse werden als Protokolldatei an den DSV übermittelt und als Ergebnisliste veröffentlicht. Darüber hinaus sind für Schwimmer bis 7 Jahre ausschließlich Wettkämpfe zulässig, die keine wettkampfrelevanten Strecken beinhalten und die Betonung auf Mannschaftswettbewerben liegt.


Einschränkung des Wettkampfprogramms gemäß § 8 (2) WB-AT

Der DSV-Fachausschuss beschließt mit Wirkung vom 01.09.2011 gemäß § 8, Absatz 2 WB-AT (Jugendschutz) folgende Einschränkungen des Wettkampfprogrammes beschlossen, die Gültigkeit für alle amtlichen und nichtamtlichen Veranstaltungen haben: Schwimmer ab 8 Jahren können nur an anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen teilnehmen und es besteht hierbei eine Registrierungspflicht. Als Wettkampfprogramm sind differenziert nach den Jahrgängen ausschließlich folgende Wettkämpfe zulässig:

8 Jahre
  • Rückenbeine 25m 50m
  • Rückenschwimmen 25m 50m 100m
  • Freistilbeine 25m 50m
  • Freistilschwimmen 25m 50m 100m
  • Brustbeine 25m
  • Brustschwimmen 25m 50m
  • Schmetterlingsschwimmen 25m

    9 Jahre
  • Rückenschwimmen 25m 50m 100m 200m
  • Freistilschwimmen 25m 50m 100m 200m
  • Brustschwimmen 25m 50m 100m
  • Schmetterlingsschwimmen 25m 50m
  • Lagenschwimmen 100m

    10 Jahre
  • Rückenschwimmen 50m 100m 200m
  • Freistilschwimmen 50m 100m 200m 400m
  • Brustschwimmen 50m 100m 200m
  • Schmetterlingsschwimmen 25m 50m 100m
  • Lagenschwimmen 100 m 200m

    Nicht mehr als 5 Starts pro Tag (inklusiv Staffeleinsatz) können von den Schwimmern absolviert werden. Grundsätzlich sind bei den 8 bis 10jährigen Schwimmern weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten und -strecken) sowie Einsatz in Staffeln möglich.

    Durch die Fachsparte Schwimmen wird ein Antrag an den Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen gestellt, nachdem das Mindestalter bei Wettkampfveranstaltungen für nichtamtliche und amtliche Wettkämpfe (bis LSV) auf sieben Jahre geändert werden soll. Nach Beschlussfassung werden zulässige Wettkämpfe für Siebenjährige veröffentlicht.