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Ingmar Hahn, 19.05.2013
WB-Änderungen ab 17.05.2013
Änderungen der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen ab 17.05.2013
Der DSV-Fachausschuss Schwimmen hat auf seiner Fachausschusssitzung am 08.03.2013 in Fulda folgende WB-Änderungen beschlossen, die ab dem 17.05.2013 in Kraft treten:
§103 - Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
wird in Abs. (3) unter Reduzierung auf das "olympische Programm" wie folgt abgeändert:
Abs. (3) Folgende Einzelwettkämpfe sind zu schwimmen:
Die Wettkämpfe werden in allen Ligen auf einer 25m Bahn durchgeführt.
§109 Zielrichterobmann (ZRO)
wird in Abs. (2) wie folgt geändert:
(2) Er sammelt nach dem Wettkampf die Einlaufzettel von allen Zielrichtern ein und gibt diese unverzüglich an den Auswerter weiter.
§112 Zeitnehmer (ZN)
erhält in Abs. (4) folgenden Zusatz als Satz 2:
Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Schwimmer nach dem Start bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.
§115 Wenderichter (WR)
erhält in Abs. (1) folgenden Zusatz als Satz 3:
Erfolgt der Start von der Wendeseite, gilt auch für ihn §112 Abs. (4) Satz 2.
§131 Der Wettkampf
erhält in Absatz (5) folgenden Zusatz als Satz 3:
Hinsichtlich Schwimmbekleidung und Badekappen sind die Veröffentlichungen des DSV und der FINA zu beachten.
§134 Zeiten und Platzierungen
wird in Abs. (1) Satz 1 wie folgt abgeändert:
Die durch die Zeitmessung festgestellten und registrierten Zeiten auf 1/100 Sekunde werden durch den Auswerter anhand der Zielrichterentscheide, und beim Einsatz einer automatischen Zeitmessanlage anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen überprüft.
Veröffentlichung in swim/more, Ausgabe 05/2013, amtl. Mitteilungen vom 17.05.2013