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Andreas Lange, 02.12.2009

Bezirksschwimmverband Braunschweig e.V. stellt gemeinsam mit den Bezirken Weser-Ems und Lüneburg den Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages

Die Bezirksschwimmverbände Braunschweig (BSBS), Lüneburg (BSLG) und Weser-Ems (BSV W-E) stellten mit Datum vom 30. November 2009 gem. § 19 Abs. 2 der LSN-Satzung den Antrag auf unverzügliche Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages (aoVT) per Rundschreiben. Zweck des aoVT ist die Neuwahl des Präsidiums sowie der Vorsitzenden der Fachausschüsse.

Begründung:

Anlässlich der Sitzung des Hauptausschusses (HA) des LSN am 13. November 2009 wurde der Vizepräsident Leistungssport, Michael Kropp, mit sofortiger Wirkung vorläufig seines Amtes enthoben (Suspendierung). Die Bezirksschwimmverbände Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems, die rd. 70% der Einzelmitglieder und Vereine des LSN repräsentieren, haben gegen diese Entscheidung gestimmt.

Die seitens des Präsidiums gegen Michael Kropp erhobenen Vorwürfe rechtfertigen nach unserer Überzeugung weder eine solche Maßnahme noch erfüllen sie die Anforderungen an ein verbandsschädigendes Verhalten, welches gem. § 12 Abs. 1 der Satzung des LSN für eine Suspendierung notwendig wäre; auch Satzungsverstöße oder Pflichtvergessenheit trotz Mahnung konnten nicht glaubhaft gemacht werden. Dass der Tagesordnungspunkt "Personelle Zusammensetzung des Präsidiums" die Suspendierung von Michael Kropp zum Gegenstand haben sollte, war zuvor nicht bekannt gegeben worden. Wir sind daher der Überzeugung, dass die "Absetzung" von Michael Kropp lediglich ein Symptom von "Machtkämpfen" innerhalb des LSN-Präsidiums ist.

Daher zeichnen die Vorgänge im Rahmen der HA-Sitzung ein bedenkliches Bild der aktuellen Führungsverfassung des LSN und der Teambeziehungen innerhalb des Präsidiums. Da wir die Suspendierung von Michael Kropp, der sich seit Jahren in unterschiedlichen Funktionen um den niedersächsischen Schwimmsport verdient gemacht hat, weder nachvollziehen noch gutheißen können, sehen wir die Notwendigkeit, die Führungsverhältnisse im Verband schnellstmöglich zu ordnen und auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Die Suspendierung von Michael Kropp, einem wichtigen Leistungsträger innerhalb des Präsidiums, ist lediglich Teil einer Serie von Amtsbeendigungen im LSN, die sich seit dem Verbandstag im März 2009 ereignet haben (hierzu gehören auch Lehrreferentin Anna Christine Schmidt, Anti-Doping-Beauftragter Wolfgang Kasten und der erst im August eingestellte Landestrainer Ralf Steffen).

Vor diesem Hintergrund halten wir es für unverzichtbar, die Führungsfähigkeit des Verbandes durch Neuwahlen des Präsidiums unverzüglich wieder herzustellen. Bzgl. der Position des Vizepräsidenten Leistungssport sind die gegen Michael Kropp erhobenen Vorwürfe zu klären und das durch seine vorläufige Amtsenthebung entstandene Führungsvakuum zu beheben. Die Satzung des LSN gesteht dem Hauptausschuss ganz bewusst nur das Recht der "Suspendierung", also der vorläufigen Amtsenthebung zu. Angesichts der unklaren Umstände, unter denen die Suspendierung von Michael Kropp erfolgt ist, und angesichts der noch relativ langen Zeit bis zum nächsten ordentlichen Verbandstag ist eine verbindliche Klärung der Situation durch einen aoVT u.E. dringend geboten.

Abhängig vom Ergebnis der Klärungen sind Veränderungen auf unterschiedlichen Positionen des Präsidiums sowie im Bereich der Fachausschussvorsitzenden vorzunehmen. Im Rahmen von Neuwahlen sind im Verbandsinteresse entweder bestehende Amtsträger neu zu legitimieren oder neue, arbeitsfähige personelle Konstellationen zu schaffen.

Aufgrund der Wichtigkeit dieses a.o.VT bitten wir alle Vereine und Kreise um eine Teilnahme an demselben.

Mit freundlichem Gruß


Andreas Lange


Bezirksschwimmverband Braunschweig e. V.


Vorsitzender