Allgemeines/Verwaltung - Informationen

Klaus Haßelbring, 13.10.2015

Disziplinarberechtigte und -beauftragte im BSBS

Der Bezirksvorstand hat am 29.09.2015 dem stellv. Vorsitzenden Verwaltung Klaus Haßelbring gem. RO § 9 Abs. 3 die Disziplinargewalt für den nicht fachlichen Bereich übertragen (Disziplinarbeauftragter). Der Bezirksvorsitzende übernimmt im Verhinderungsfall die Disziplinargewalt (RO § 9 Abs. 4 und Abs. 1).

Disziplinarbeauftragter für den Fachbereich Schwimmen ist wie bisher der Sachbearbeiter im FA Schwimmen Kai Mario Falk*. Im Verhinderungsfall übernimmt der FA-Vorsitzende Schwimmen die Disziplinargewalt (RO § 9 Abs. 4 und Abs. 2).

Die Disziplinargewalt für den Fachbereich Wasserball hat wie bisher als Disziplinarberechtigter der FA-Vorsitzende Wasserball (RO § 9 Abs. 2).

* Der Verweis auf Ingmar Hahn im nächsten Swim&More-Heft ist falsch und wird im übernächsten Swim&More-Heft berichtigt werden.

Klaus Haßelbring