Allgemeines/Verwaltung - Informationen

Klaus Haßelbring, 18.01.2016

Die Satzungsänderung auf Veranlassung des Finanzamts ist unwirksam

Der Bezirksvorstand hat am 12.01.2016 auf Veranlassung des Finanzamts Bad Gandersheim unter Anwendung des Abschnitts XIII Satz 1 der Satzung ("Salvatorische Klausel") den ยง 4a der Satzung ("Vergütung für die Vereinsarbeit") in Absatz 2 um den Satz "Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits- und Zeitaufwand (pauschale) Aufwandsentschädigungen erhalten." und den Absatz 4 um die Sätze "Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins." ergänzt.

Die Satzungsänderung wurde einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen. Die geänderte Satzung ist am 18.01.2016 auf der Homepage unter "Allgemeines -> Satzung/Ordnungen" veröffentlicht worden. Einsprüche gegen diese Satzungsänderung sind bis zum 29.02.2016 schriftlich an den Bezirksvorsitzenden zu richten.

Wichtige Ergänzung am 06.04.2016: Das Finanzamt Bad Gandersheim hat die Satzungsänderung durch den Vorstand nicht anerkannt und verlangt, daß ein außerordentlicher Bezirkstag bis Ende August 2016 die Satzungsänderung beschließt. Weiteres hierzu folgt in Kürze.

Klaus Haßelbring