Kampfrichterportal

Christine Kahmann, 26.11.2010

Annahme von Einsprüchen - Thema Tatsachenentscheidungen

In der Anlage befindet sich eine Unterlage des DSV zum Thema Einsprüche gegen Tatsachenentscheidungen.

Grundaussage: Einsprüche gegen Tatsachenentscheidungen dürfen nicht annahmeverweigert werden.

Das Zurückweisen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das "Ablehnen" des Einspruchs.