Kampfrichterportal

Ingmar Hahn, 14.09.2015

Änderung der Jugendschutzbestimmungen im A-Teil der WB

Entgegen zunächst anderer Verlautbarungen hat der Rechtsausschuss des DSV die
Jugendschutzbestimmungen im Allgemeinen Teil der Wettkampfbestimmungen
geändert.

Demnach sind in Wettkämpfen des Lizenzsystems nur noch Schwimmer startberechtigt,
die im betreffenden Kalenderjahr das 8.Lebensjahr vollenden. 7-jährige Schwimmer dürfen somit nicht mehr an Wettkämpfen des Lizenzsystems teilnehmen.

Als kindgerechte Wettkämpfe ausgeschriebene Schwimmstrecken (nur 25m Strecken) sind von der Änderung nicht betroffen.

Diese Regelung hat mit dem Hinweis im swim&more auf eine geänderte Fassung
des A-Teils, der auf der DSV-Homepage zum Download bereit steht, sofortige
Gültigkeit
erlangt. Da ein Beschluss zum "Datum des Inkrafttretens" nicht gefasst
wurde, gibt es auch keine Übergangsfrist, wie von der DSV-Geschäftsstelle in Erfahrung
zu bringen war.

Somit gilt für alle Vereine ab sofort, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass in den Wettkämpfen des Lizenzsystems Schwimmer des Jahrgangs 2008 nicht an den Start gehen, damit ihr keine unerfreulich teure Post vom DSV bekommt.

Sobald Meldungen bereits abgegeben wurden ist durch den Ausrichter/Veranstalter das Meldegeld zurück zu zahlen.